Was wir konkret für Sie leisten!
Einzelunternehmer, Freiberufler und kleine, mittelständische Unternehmen sind bei der Suche nach und der Beantragung von Hilfsmaßnahmen oft auf sich allein gestellt.
- Wo greift das Infektionsschutzgesetz?
- Was ist die Pauschalhilfe und warum reicht diese nicht aus?
- Was bedeutet Kurzarbeit in der Praxis und warum sollten Sie als Arbeitgeber dies unbedingt nutzen?
- Welche steuerlichen Liquiditätshilfen können in Anspruch genommen werden?
- Welche Arten der Finanzierungsformen gibt es? Was ist die für SIE persönlich beste Lösung?
- Was können Sie tun?
- Fragen über Fragen!
Wir sind Ihr Kompass auf rauer See!
Videoberatung
- Bestandsaufnahme
- Liquiditätsanalyse
- Erstellung eines individuellen Maßnahmeplans
Individuelle Prüfung
- Überprüfung der Voraussetzungen
- Empfehlung aller möglichen Maßnahmen
- Angepasst auf Ihre Situation
Antragstellung
- Zusammenstellung der Unterlagen
- Vorbereitung der Anträge
- Koordination der notwendigen Tätigkeiten
Mögliche Hilfspakete
In den vergangenen Tagen haben wir uns intensiv mit den bisher von Bundesregierung und Bayerischer Staatsregierung auf den Weg gebrachten Schutzmaßnahmen für Selbständige, Freiberufler und mittelständische Unternehmen auseinandergesetzt.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und werden täglich auf Aktualität überprüft.
Hier die aktuellsten Änderungen
- Erhöhung der Soforthilfe für Selbstständige und Unternehmen bis 5 Mitarbeiter auf 9000€
- Erhöhung der Soforthilfe für Selbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter auf 15000€
- Leichterer Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) für Selbständige und Freiberufler.
- Keine Vermögensprüfung, kein Verbrauch von Vermögen vor Leistungsbezug (gilt 6 Monate).
- Die steuerlichen Hilfen wurden teilweise um Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ergänzt.
- Bei kleinen Unternehmen bietet die KfW bis zu 90% Risikoübernahme
Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Kurzarbeitergeld
- Bei Anspruchsberechtigten Arbeitnehmern mit Kinder 67 %
- Bei Anspruchsberechtigten Arbeitnehmern ohne Kinder 60 %
Steuerliche Liquiditätshilfe
- zinslose Stundung von Steuerzahlungen bzw. die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen betreffen nur die Einkommens- und die Körperschaftssteuer
- der Antrag kann vorerst ohne Nachweise einer Bedürftigkeit gestellt werden

Kredite und Bürgschaften zur Sicherung der Liquidität
- KfW-Unternehmerkredit (037/047)
- ERP-Gründerkredit-Universell (073/074/075/076)
- Kreditprogramme der Förderbanken der Bundesländer
Soforthilfen des Freistaates Bayern
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Der Bund ergänzt nach Prüfung
- Auf bis zu 9.000 € bis 5 Mitarbeiter
- Auf bis zu 15.000 € bis 10 Mitarbeiter
Nutzen Sie unseren Service
Unser Ergebnis ist ein Dienstleistungspaket, das unsere Mitglieder, aber auch alle Anderen von der Corona-Krise betroffenen Selbständigen und Unternehmer durch das Labyrinth aus Pressemeldungen, Webseiten, Anträgen und Beratungsstellen begleitet.
Es ist höchste Zeit Hilfe in Anspruch zu nehmen und das bestmögliche für sich geltend zu machen!
Jetzt direkt online Termin
Buchen Sie sich direkt online einen Termin und wir evaluieren anschließend Ihren Anspruch und helfen Ihnen so gut es geht!
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und werden täglich auf Aktualität überprüft.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.